aktualisiert am: 18.01.2021
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die gesetzliche Weiterversorgung bei einem Anbieterwechsel
Hier bekommst du Tipps und Hintergrundinformationen zum Vorgang.
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Woher weiß ich, dass ich eine Weiterversorgung beauftragen kann?
Die DSL-Weiterversorgung ist gesetzlich geregelt. Sie gilt aktuell nur für einen Anbieterwechsel mit Kündigung mit Rufnummernmitnahme. Achte daher bitte schon bei deiner Beauftragung auf die korrekten Angaben auf deinem Portierungsantrag.
Was kostet mich die Weiterversorgung?
Nichts. Die Frage sollte eher lauten, was kostet die Weiterversorgung deinen alten Anbieter?
Ab dem 1. Tag nach dem Portierungstermin darf dein alter Anbieter maximal 50 % des Grundpreises für deinen alten Festnetz-Anschluss berechnen. Informationen hierzu erhältst du auch über die Bundesnetzagentur oder dem §46 (2) Telekommunikationsgesetz (TKG).
Sollte dein alter Anbieter dich falsch abrechnen:
Woran kann ich erkennen, dass ich eine Weiterversorgung benötige?
Es gibt einige Anhaltspunkte die darauf hinweisen können, dass dein neuer DSL-Anbieter seine Leitungsbestellung noch nicht abgeschlossen hat:
Du solltest dich in dem Fall ab 3 Wochen nach deinen Auftrag oder ab 3 Wochen vor deinen Kündigungstermin mit deinem neuen DSL-Anbieter in Verbindung setzen und den Bearbeitungsstand erfragen.
Wie kann ich eine Weiterversorgung beauftragen?
Dein neuer Anbieter kann die Weiterversorgung mit einer Frist von einem Tag vor dem Portierungsdatum, 18 Uhr beauftragen. Du kannst dich hierzu vor der Umstellung bei deinem neuen Anbieter erkundigen und auch beauftragen.
Wie kann es zu einer Weiterversorgung kommen?
Dein neuer Anbieter kann die DSL-Leitung vertraglich erst ca. 2 Monate vor dem Portierungstermin bei der Telekom bestellen. Hier scheint die Telekom deinem neuen Anbieter die Leitungsbestellung abgelehnt zu haben. Der Grund für eine Ablehnung kann vieles sein:
Bitte wende dich an deinen neuen Anbieter und an die Bundesnetzagentur.
Nutze für eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur das entsprechende Formular.
Was passiert, nachdem du dich an die Bundesnetzagentur gewendet hast?
Die Bundesnetzagentur wird dir den Eingang deines Beschwerdeformulars bestätigen und sich danach mit beiden Anbietern in Verbindung setzen und den aktuellen Stand der Anschlussübernahme nachfragen und prüfen. Die Bearbeitungszeiten bei der Bundesnetzagentur kann hierbei auch schon mal 2-3 Wochen betragen.
Nach Abschluss der Überprüfung erteilt die Bundesnetzagentur Anweisungen für den Abschluss der Anschlussübernahme an deinen alten und neuen Anbieter.
Je nach Aufwand zur Lösung kann der Abschluss ebenfalls noch einige Tage andauern. Hierzu wirst du aber in der Regel von dem jeweiligen Anbieter, der etwas nachbessern muss, in Kenntnis gesetzt - meist telefonisch.
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